Fachbereiche
Schwimmen
Eine wichtige Aufgabe der Wasserwacht ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern.
Die Ausbilder Schwimmen führen Schwimmkurse durch, nehmen Schwimmabzeichen ab und bilden so den Grundstein der schwimmerischen Ausbildung in der Wasserwacht.
Es werden aber nicht nur Schwimmkurse für angehende Wasserwacht Mitglieder durchgeführt.
Die Breitenausbildung der Bevölkerung im Schwimmen ist eine wichtige Präventivmaßnahme im Kampf gegen den „Tod durch Ertrinken“!
Schwimmabzeichen werden vom Frühschwimmer „Seepferdchen“ bis zum goldenen Schwimmabzeichen abgenommen.
Rettungsschwimmen
Richtig Retten will gelernt sein.
Um die Sicherheit an unseren Gewässern weiter zu erhöhen, bildet die Wasserwacht nicht nur ihre eigenen Mitglieder im Rettungsschwimmen aus, sondern unterrichtet auch interessierte Bürger ab 12 Jahren.
Ziel der Rettungsschwimmausbildung ist neben verschiedenen Techniken zum Transport eines Verunglückten im Wasser und dem anschliessenden An-Land-Bringen vor allem die Einschätzung von Risiken und Gefahren für den Retter.
Leider bezahlte schon mancher Retter seine Hilfsbereitschaft mit der eigenen Gesundheit oder gar dem Leben – das muss aber nicht sein, wenn man richtig an eine Rettungsaktion herangeht.
Mit dem Ablegen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber ist man bereits berechtigt, in einem Schwimmbad als Badeaufsicht tätig zu sein. Auch für viele andere Berufe und Qualifikationen ist das Rettungsschwimmabzeichen notwendig.
Wasserretter
Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Angehörigen der Wasserrettung, aufbauend auf der Sanitätsausbildung (SAN A/B), zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Die Ausbildung zum Wasserretter ist die Voraussetzung für jegliche Fachausbildungen in der Wasserwacht, wie z.B. Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer, etc..
Bootsdienst
Der durch die BRK-Wasserwacht durchgeführte Wasserrettungsdienst erfordert eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Motorrettungsbootführer.
Grundlagen für die fach- und dienstgerechte Aus- und Weiterbildung sind die Dienstvorschrift und die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift der BRK-Wasserwacht für den Fachdienst Motorrettungsbootführen.
Ziel ist es, den Motorrettungsbootführer so auszubilden, dass dieser jederzeit in der Lage ist, das ihm anvertraute Rettungsmittel so zu führen, dass unter Abwägung aller Umstände und Risiken das Rettungsmittel und die ihm anvertraute Besatzung nicht unnötig in Gefahr geraten und die bestmögliche Hilfe geleistet wird.
Rettungstauchen
Voraussetzung für die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber.
Des Weiteren werden die Sanitätsausbildung A/B sowie der Wasserretterlehrgang verlangt.
Die Taucher des Bayerischen Roten Kreuzes werden von eigenen Lehrkräften zum Taucher im Rettungsdienst geführt.
Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst umfasst 105 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis und muss spätestens innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein.
Jedes der beiden Teilgebiete wird mit einer separaten Prüfung abgeschlossen.
Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst des Roten Kreuzes findet nach der DGUV 105-002 statt.
Anhand dieser Vorschrift ist für die Taucher die jährliche Untersuchung G 31-Überdruck für den Erhalt der Qualifikation Pflicht.
Auch sind mindestens 10 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von mehr als 300 Minuten zu absolvieren.
Die einzuhaltenden Sicherheitsregeln werden schon bei der Ausbildung streng beachtet.
Die Taucher im Rettungsdienst absolvieren Ihre Tauchgänge nur an einer Sicherheitsleine mit einem ausgebildeten Leinenführer.
Sanitätsdienst
Sanitätsdienst eine wichtige Aufgabe der Wasserwacht.
Die Sanitätsausbildung ist die Grundausbildung, die jedes aktive ehrenamtliche Mitglied im Bayerischen Roten Kreuz absolviert.
Dieser Lehrgang baut auf dem Erste Hilfe Lehrgang auf, vertieft das Hintergrundwissen und vermittelt den Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln und Geräten. Er orientiert sich an den neuesten europäischen oder weltweit geltenden Richtlinien.
Mit dieser Grundausbildung können Ehrenamtliche als sogenannte „Dritte“ im Rettungswagen mitfahren.
Sie unterstützen dabei Notarzt, Notfallsanitäter und Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit und können so umfangreiche Erfahrung für ihre Sanitätsdienste sammeln.
Mit entsprechender Zusatzqualifikation werden Sanitäter auch als Helfer/in vor Ort eingesetzt. In dieser Funktion leisten sie, sozusagen als „Nachbarn“, erste Hilfe am Notfallort bis Rettungs- bzw. Notarztwagen eintreffen. Gerade in ländlichen Gebieten kann so die Zeit bis zur Einleitung der ersten lebensrettenden Maßnahmen deutlich verkürzt werden.
Naturschutz
Der Schutz der Natur und unserer Gewässer ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung unserer Zukunft.
Auch die Wasserwacht hat dies seit Jahrzehnten erkannt und nimmt mit dem Fachdienst Naturschutzdienst bzw. der Fachausbildung Natur- und Gewässerschutz entsprechende Aufgaben wahr.